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Polizei weigerte sich die Kosten für das Gutachten über das Buch des Attentäters zu nennen - ein Sieg für die Pressefreiheit

Die Zeitschrift Stern wollte nach dem Attentat bei den Zeugen Jehovas von der Polizei Hamburg wissen wieviel das Gutachten über das Buch des Attentäters gekostet hat. Diese Auskunft verweigerte die Polizei Hamburg zunächst. Das ließ der Stern nicht auf sich sitzen und klagte gegen die Polizei Hamburg mit Erfolg. Nun musste die Polizei die Kosten für das Gutachten über das Buch bekanntgeben.

5200 Euro waren die Kosten die nun veröffentlicht werden mussten.  Ein Sieg für die Pressefreiheit und eine erneute negative Schlagzeile im Umgang mit dem gesamten Fall für die Führung der Polizei Hamburg im Umgang mit der Aufarbeitung und was dabei alles falsch gelaufen ist

Als Anmerkung zu den Kosten des Gutachtens - Die Summe von 5200 Euro ist nicht überhöht oder als teuer anzusehen und bewegt sich völlig im Rahmen von Gutachten in diesem Umfang. Somit ist unverständlich warum die Polizei Hamburg diese Kosten nicht nennen wollte.

Hierzu der Link zum Stern Artikel mit allen weiteren Informationen dazu:

www.stern.de/gesellschaft/hamburg--polizei-verliert-gegen-den-stern-vor-dem-verwaltungsgericht-33681952.html;

Bilder des Buches und des E-Books des Attentäters - Das E-Book war noch tagelang nach dem Attentat als Buch bzw. als E-Book über Amazon bzw ausländiche Händler zu erwerben.

Ein Mord - hungrige Journalisten - einige Pizzas - die Kartons - ein Müllcontainer und ein Ermittler der Spurensicherung der Polizei der fast…

Ein verzweifelter Familienvater und wie er von der Feuerwehr und der Presse gerettet wurde - diese Geschichte können Sie in meinem Buch nachlesen /…

Fernsehsender glaubte an eine Übung - aber es war erst - Miltärpolizei wollte geheime Papiere finden und Informanten aufspüren - ist sowas auch bald…

Schwer bewaffnet im Nachrichtenstudio

Es klingt nach einer Szene wie in einem schlechten Action-Thriller: Ein bewaffnetes Kommando der Militärpolizei marschiert mitten in den Vorbereitungen zur Hauptnachrichtensendung in die Räume eines Fernsehsenders ein. In Prag ist genau das passiert. Politische Konsequenzen gab es bislang nicht.

HIER DAS VIDEO DAZU:

http://www.tagesschau.de/videoblog/boehmische_doer/militaereinsatz100.html 

Quelle: ARD Tagesschau

Auch im Internet gilt das Urheberrecht! Verlinken erlaubt, Kopieren verboten!

Bild darf über Vorwürfe gegen den zurückgetretenen Innenminister von Brandenburg berichten

Quelle: OTS / Springer Verlag

 

Sieg für die Pressefreiheit - Gericht hebt Berichterstattungsverbot auf !!!

 

Bild darf über Vorwürfe gegen den zurückgetretenen Innenminister von Brandenburg berichten

Quelle: OTS / Springer Verlag

Berlin (ots) - BILD darf über Vorwürfe gegen zurückgetretenen Innenminister von Brandenburg berichten/ Sieg für die Pressefreiheit

Das Landgericht Berlin hat heute eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG aufgehoben, die jegliche Berichterstattung über den ehemaligen Innenminister des Landes Brandenburg und den Verdacht seiner Beteiligung an einem Sozialbetrug bereits im Vorfeld verboten hatte.

BILD-Sprecher Tobias Fröhlich: "Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland. Der Versuch, die Presse mundtot zu machen, ist trotz politischen Drucks gescheitert. Die Ergebnisse der BILD-Recherchen haben das Gericht offensichtlich überzeugt, dass in einem solchen Fall von höchstem öffentlichem Interesse eine Berichterstattung zwingend geboten ist."

BILD weist den von Rainer Speer bei seiner Erklärung erhobenen Vorwurf, seine Ex-Geliebte sei bedrängt worden, kategorisch zurück - es handelt sich dabei offenbar um den Versuch des Politikers, von möglichen eigenen Verfehlungen abzulenken. Die ehemalige Geliebte wurde im Zuge einer notwendigen Recherche an einem einzigen Tag, dem 30. August 2010, sachlich mit Fragen konfrontiert. Die weitere Kommunikation verlief ausschließlich absprachegemäß über ihre Anwälte.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20 
tobias.froehlich@axelspringer.de
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Eine Trauerfeier für den Staatspräsidenten der ehemaligen Elfenbeinküste wird zum ganz besonderen Erlebnis - diese Geschichte können Sie in meinem…

3 lustige Links die unsere Arbeit aufdecken - etwas sehr stark übertrieben

 

So funktioniert Fernsehen Teil 1

http://www.philippundphilippunterhaltensich.de/player.asp?ID=158

 

So funktioniert Fernsehen Teil 2

www.philippundphilippunterhaltensich.de/player.asp?ID=171

 

So funktioniert Fernsehen Teil 3 

http://www.philippundphilippunterhaltensich.de/player.asp?ID=146

 

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Hier mal ein spannendes Gerichtsurteil - was direkt unsere Arbeit betrifft

 

Quelle:sha/dpa/ddp

Bilder von SEK-Beamten dürfen nicht generell…

Hamburg/Mannheim - Die Polizei darf der Presse das Fotografieren von Polizeieinsätzen nicht mit der Begründung verbieten, es drohe eine Enttarnung von Spezialeinsatzkräften. Dies hat am Donnerstag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden. Die Richter gaben damit der Berufung des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall statt, der sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gewehrt hatte. Ein Fotograf des "Haller Tagblatts" hatte im März 2007 ein Bild machen wollen, als die Polizei in der Innenstadt den Hauptangeklagten eines Stuttgarter Prozesses um die Russen-Mafia zum Arzt brachte. Nach Angaben des Zeitungsverlages drohte der Einsatzleiter: "Wenn Sie fotografieren, beschlagnahme ich Ihre Kamera". Der Verlag sah darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. In erster Instanz war seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Das Gericht wies die Klage zurück mit der Begründung, der Einsatzleiter sei zu Recht davon ausgegangen, dass die konkrete Gefahr eines Anschlags durch die russische Mafia bestanden habe. Der VGH erklärte das Fotografierverbot durch die Polizei dagegen für rechtswidrig. Da die Presse erst nach der Sichtung des Fotomaterials entscheiden könne, wie und ob eine Person auf einem Foto unkenntlich gemacht werde, könne nicht bereits die Anfertigung von Bildaufnahmen generell von vornherein verboten werden. Es müsse "grundsätzlich von der Rechtstreue eines Pressefotografen ausgegangen werden". Dies gelte auch, wenn es um Einsätze besonders gefährdeter SEK-Beamten gehe. Das Fotomaterial könne aber bis zu einer gemeinsamen Sichtung vorübergehend beschlagnahmt werden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Quelle: sha/dpa/ddp

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Mache Leute haben lieber ihre Ruhe und haben kein Verständnis für Verkehrssicherheit - Diese jammern dann aber am meisten wenn sie einen Unfall haben

Da hat man als Sicherheitsausstattung eine Rückfahrwarner am Fahrzeug, damit andere Verkehrsteilnehmer (insbesondere Fußgänger und Radfahrer) auch akustisch auf die mögliche Gefahr des rückwärts fahrenden Fahrzeuges aufmerksam machen kann und somit versucht einem ev. Unfall vorzubeugen, schon hat man Ärger mit seinen Nachbarn und Vermieter. Ohne vorher mal miteinander vernünftig zu reden schwärzt man einen beim Vermieter an - weil das ja auch so laut sei und man das nicht ertragen kann an. Und was macht der? - Er (Firma B......) kündigt einem ungeprüft den Stellplatz. Auch ein Angebot das "Piepen" leiser stellen zu lassen interessiert ihn nicht (gleichwohl dieses dann zu einem ev. höheren Unfallrisiko führen kann). Leider ist es offensichtlich normal geworden jemanden zu denunzieren oder anzuschwärzen, als erstmal vernünftig darüber miteinander zu reden und ein Problem gemeinsam zu klären und zu lösen. Was machen diese Leute eigentlich wenn diese Warner in ein paar Jahren möglicherweise zur Pflichtausstattung eines Fahrzeuges gehören???? - Zum Glück gibt es ja aber noch andere Vermieter die ein Verständnis für Sicherheit im Straßenverkehr haben und einem einen neuen Stellplatz zur Verfügung stellen. Da kann man nur hoffen oder es sich wünschen, dass die Leuten die sich über Sicherheit beschweren mal in eine Unfall verwickelt zu werden der durch einen Rückfahrwarner hätte vermieden werden können. Rechtlich kann man gegen solche Willkür nichts machen, denn für eine fristgerechte Kündigung eines Stellplatzes braucht man in Deutschland nicht mal eine Begründung angeben. Der Vermieter war natürlich auch zu feige in dem Schreiben den Grund anzugeben. Diesen erfuhr ich nur telefonisch.